Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Kunde akzeptiert mit seinen Bestellungen unsere Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Arbeitsgemeinschaft dip:coffee. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

1. Gültigkeit.

Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen  oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt.
 

2. Liefer– und Leistungszeit.

Die Abgabe unserer Angebote und die Annahme von Aufträgen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit und freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit und Liefermenge. Alle von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
 

3. Versand und Anlieferung erfolgen nach folgenden Bedingungen:

Bei Neukunden erfolgen die ersten 2 Lieferungen generell gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
Anlieferungen erfolgen nach der aktuellen Tourenplanung, Versandaufträge generell innerhalb 3 Werktagen nach Auftragseingang. Zwischen- oder Sonderlieferungen -auch bei größeren Bestellungen- sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Versand:

Der Versand erfolgt ohne Mindestmenge in den handelsüblichen Abgabemengen/Gebindegrößen.

  • Versandkosten für Kleinmengen (max. 2 x 12 Stück dip:coffee) =  2,20 €
  • für Großmengen (mehr als 2 x 12 Stück sowie 112er Kartons dip:coffee, bis 25 kg Waren-Gesamtgewicht) = 4,50 €
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4. Gefahrenübergang.

Alle Lieferungen bis zu einem Warenwert von 500,00 € sind bei unserem Transporteur nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Bei Versand über 500,00 € Warenwert trägt der Empfänger die entsprechenden Kosten der Transportversicherung. Generell schließen wir keine Höherversicherung für den Transport ab. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir den Transport versichern. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Bei Rückholaufträgen, im Besonderen bei Maschinen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen nur die entsprechenden Originalverpackungen des Herstellers zu verwenden oder in eine Verpackung gleicher Art und Güte zum Versand zu bringen. Alternativ stellen wir gegen Berechnung entsprechende Kartonage durch Vorabversand zur Verfügung

Der Kunde hat Fehlmengen oder offensichtliche Mängel binnen 6 Tagen nach Erhalt der Ware zu reklamieren. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

5. Zahlung

Die Zahlung ist max. innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, ebenso 2 % bei Teilnahme am Lastschriftverfahren und 4 % bei Vorkasse. Bei vereinbarten Sammelrechnungen mehrerer Lieferungen oder kundenspezifischer Sonderrabatten ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, wobei hier der Skontoabzug entfällt. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Kooperationspartnern gilt generell Banklastschrift innerhalb von 2 Tagen ohne Skontierung.
Eine andere Zahlungsweise bedarf  ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung.
Bei Aufträgen die einen Netto-Warenwert von 2500,00 €  übersteigen, wird eine Vorauszahlung von 30% des Rechnungsbetrages bei Auftragsbestätigung fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, in Rechnung zu stellen. Aufrechnungsrechte stehen den Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind. Ferner sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhen von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern

6. Eigentumsvorbehalt.

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.- Bei Hereinnahme von Schecks und Banklastschriften bis zu deren Einlösung und Deckung Sonderrabatte und Sonderpreise mit vereinbartem Zahlungsziel verlieren bei Überschreitung der Zahlungsfrist (max. 30 Tage nach Erhalt der Ware) ihre Gültigkeit. Danach gelten jeweils unsere aktuellen Listenpreise für die gelieferte Ware.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, das die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, das der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum oder Alleineigentum für uns.
Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, Eröffnung des Vergleichs- / Konkurs- oder Insolvenzverfahrens haben wir ausdrücklich das Recht auf Herausgabe der Ware.

7.Gewährleistung.

Bei Garantiebestimmungen für Maschinen und Geräte verweisen wir auf das Fernabnahme Gesetz:
Der Lieferant verpflichtet sich, im Garantiefall so schnell wie möglich mangelhafte Teile, die sich auf Grund schlechter Qualität des Materials oder durch Fabrikationsmängel als fehlerhaft erwiesen haben zu ersetzen oder zu reparieren, dies erfolgt jedoch nur, soweit Mängel nicht auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, fehlerhaften Einsatz des Gerätes, unsachgemäße Behandlung (z.B.: Überlastung), mangelhafte Wartung oder Pflege (z.B.: Verkalkung), instruktionswidrige Bedienung, Beschädigung des Gerätes durch Personen, die nicht berechtigt sind das Gerät zu bedienen, oder die das Gerät beim Bedienen beschädigen. Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten die nicht für das Gerät bestimmt sind. Die Beweispflicht obliegt dem Kunden. Auf Schadensersatz –gleich aus welchem Rechtsgrunde– haften wir dem Kunden nur, wenn wir oder die von uns beauftragten Erfüllungs– oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere einer Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Falle ausgeschlossen.

Die Gewährleistung beträgt bei Neugeräten grundsätzlich 24 Monate ab Lieferdatum lt. Gesetzgebung seit 01.01.2002. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbestimmungen. Bei Verkauf an Händler bzw. Wiederverkäufer zu Großhandelskonditionen übernehmen wir lediglich die ab Werk übliche 12-monatige Teile Garantie plus 6 Monate= 18 Monate (ausgenommen Verschleißteile) Es besteht jedoch die  Möglichkeit der 24-monatigen Teilegarantie, wobei hierbei die Einkaufskonditionen individuell vereinbart werden müssen.
Für gebrauchte Maschinen wird eine „Gebraucht Geräte Garantie“ von max. 3 Monaten übernommen.
Alle Garantievereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Es gilt die neue Gesetzgebung über Gewährleistung und Garantie.

Unsere Abnehmer sind damit einverstanden, daß wir Ihre bei der Abwicklung des Geschäftsverkehrs anfallende Daten automatisch speichern und verarbeiten.

Gerichtsstand

Gerichtstand und Erfüllungsort ist Trier, soweit der Kunde Kaufmann ist.


 
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